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DIE KUNST, RECHT ZU BEHALTEN
© Rechtsanwalt Ralf Bergert, Elisabethstr. 33, 02826 Görlitz, anwalt@bergert.info (03/15) DATENSCHUTZ IMPRESSUM

AKTUELLES

Der Landkreis Görlitz nimmt immer wieder Befristungen von Arbeitsverträgen vor. Am 12.04.18 hat das Arbeitsgericht Bautzen in einer von uns erstritten Entscheidung des Arbeitsgerichts Bautzen das Arbeitsverhältnis einer Mitarbeiterin entfristet. mehr... Viele Arbeitsverträge enthalten zu Lasten der Arbeitnehmer lange Kündigungsfristen. Das Bundesarbeitsgericht hat nunmehr entschieden, dass die Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfristen unangemessen sein kann (BAG v. 26.10.17, 6 AZR 158/16) mehr...

Was Sie beachten

sollten

Im Arbeitsrecht gibt es zahlreiche Stolperfallen und Fristen mehr...

Letzte Nachricht

Änderung der Rechtssprechung zum Verfall des Urlaubs am Jahresende bzw. zu Ende März: Nach einer neuen Entscheidung des EuGH verfällt der Urlaub nicht mehr, wenn der Arbeitgeber in diesem Zeitraum keinen Urlaub angewiesen hatte (EuGH. Urt. v. 06.11.2018, Az. C- 619/16 und C-684/16). Fragen Sie uns. Wir vertreten Sie gern. eMail an uns

Was Sie wissen müssen !

Im Arbeitsrecht gibt es zahlreiche Fristen, die beachtet werden müssen,

damit bestehende Ansprüche nicht verfallen. Das gilt sowohl für

Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Ohne die Einhaltung dieser Fristen

verlieren Sie Ihre Rechte.

Beendigung von Arbeitsverhältnissen:

Klagefristen und mehr !

Im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt es

zahlreiche Fristen, die der Arbeitnehmer einzuhalten hat. Die wichtigste

Frist dürfte die

Klagefrist von drei Wochen

nach

Erhalt

der

Kündigung

oder

Änderungskündigung

sein.

Ohne

Klageerhebung

wird

ansonsten

die

Rechtswirksamkeit

der

Kündigung

angenommen.

Auch

bei

einem

befristeten

Arbeitsverhältnis

besteht

die

Möglichkeit,

binnen

drei

Wochen

nach

dem

Ende

der

Befristung

Entfristungsklage zu erheben, § 17 KSchG

(Beachten

Sie:

Spätestens

mit

Ablauf

der

Befristung

muss

der

Arbeitnehmer

seine

Arbeitsleistung anbieten, da er sonst keinen Lohnanspruch aus Annahmeverzug hat!).

Folgen bei Klagefristversäumung Gesetzliche Fiktion, dass Kündigung von Anfang an rechtswirksam war, § 7 KSchG Zulassung verspäteter Klagen War ein Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung trotz Anwendung aller gebotenen Sorgfalt nicht in der Lage, innerhalt der obigen Fristen die Klage zu erheben, so ist auf seinen Antrag die Klage nachträglich zuzulassen. Der Antrag ist nur innerhalb von zwei Wochen nach Behebung des Hindernisses zulässig.

Meldepflicht Bundesagentur für Arbeit

Weiterhin muß sich der Arbeitnehmer unverzüglich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden, üblicherweise binnen 3 Tagen. Wenn der Beendigungszeitpunkt noch weit entfernt ist, reicht es aus, wenn die Arbeitssuchendmeldung spätestens drei Monate vor Beendigung erfolgt. Sonst droht eine Sperrfrist.

Während des Arbeitsverhältnisses: Ausschlussfristen

Die

wohl

wichtigsten

Fristen

während

der

Dauer

des

Arbeitsverhältnisses

sind sogenannte Ausschlussfristen.

Aufgrund einer Regelung im Arbeitsvertrag, eines anzuwendenden Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung müssen Ansprüche des Arbeitnehmers (wie auch des Arbeitgebers) üblicherweise innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. Diese Klausel sehen meist vor, daß sehr viel kürzere Fristen gelten; so kann es sein, daß Ansprüche bei geltenden Tarifverträgen schon binnen eines Monats ab Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden müssen und etwaig binnen eines weiteren Monats Klage zum Arbeitsgericht erhoben werden muß. Wenn eine entsprechende Frist nur im Arbeitsvertrag enthalten ist, müssen die Fristen - sowohl für die schriftliche Geltendmachung als auch für die Klageerhebung - allerdings mindestens drei Monate betragen.

Kann man abgelaufene Fristen “retten”?

Gerade die in Arbeitsverträgen enthaltenen Verfallklauseln sollten einer kritischen Überprüfung unterzogen werden. Die Rechtsprechung ist hier sehr arbeitnehmerfreundlich, so dass viele verwendete Klauseln rechtsunwirksam sind; die Klausel wird sodann gestrichen, so daß die Möglichkeit bestehen kann, sämtliche Ansprüche rückwirkend innerhalb der Verjährungsfrist geltend zu machen. Selbst wenn die Arbeitsverträge Ausschlussfristen enthalten, gelten diese Fristen zwingend nicht für alle Ansprüche bis zur Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes!

Unwirksamkeit von Ausschlussfristen

Ob Klauseln unwirksam sind, kann hier nicht pauschal beantwortet werden, denn hier kommt es auf den Gesamtzusammenhang im Arbeitsvertrag, aber auch jedes einzelne Wort der Klausel an. Auch spielt der gesetzliche MIndestlohnanspruch eine Rolle. Sie sollten hier anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Folgen einer wirksamen Ausschlussfrist

Je nach Formulierung der Klausel können insbesondere neben Lohn- und Gehaltsansprüchen Ihre Überstundenansprüche, Urlaubsgeld und Ihre Ansprüche auf Bezahlung des Urlaubs, Rückzahlung von Darlehen u.ä. entfallen.

Fazit:

Sie sollten in jedem Fall Ihren Arbeitsvertrag kontrollieren, ob hier Ausschlußfristen enthalten sind und diese möglichst beachten. Sie sollten die Klauseln durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen, da viele Klauseln unwirksam sind. Hier kann sich ohne weiteres ergeben, daß Ihnen noch Ansprüche zustehen. Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Wo gibt es Fristen ?

Fristen gibt es im Wesentlichen in zwei Bereichen, so

Fristen, die bereits während des laufenden Arbeitsverhältnissen

beachtet werden müssen,

Fristen im Zusammenhang mit der Kündigung, der Befristung und der

Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

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B E R G E R T

R e c h t s a n w a l t s g e s e l l s chaft mbH

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Tel. 03581 41 34 52 eMail anwalt@bergert.info Fax: 03581 41 34 55 Internet www.bergert.info Parkmöglichkeiten vor dem Haus, Wir beraten Sie gern auch per Video über Microsoft Teams. Fragen Sie uns!

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Was Sie wissen müssen !

Im Arbeitsrecht gibt es zahlreiche Fristen, die

beachtet werden müssen, damit bestehende

Ansprüche nicht verfallen. Das gilt sowohl für

Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Ohne

die Einhaltung dieser Fristen verlieren Sie

Ihre Rechte.

Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Klagefristen und mehr !

Im Zusammenhang mit der Beendigung des

Arbeitsverhältnisses gibt es zahlreiche Fristen, die der

Arbeitnehmer einzuhalten hat. Die wichtigste Frist dürfte

die

Klagefrist von drei Wochen

nach

Erhalt

der

Kündigung

oder

Änderungskündigung

sein.

Ohne

Klageerhebung

wird

ansonsten

die

Rechtswirksamkeit

der

Kündigung

angenommen.

Auch

bei

einem

befristeten

Arbeitsverhältnis

besteht

die

Möglichkeit,

binnen

drei

Wochen

nach

dem

Ende

der

Befristung Entfristungsklage zu erheben, § 17 KSchG

(Beachten

Sie:

Spätestens

mit

Ablauf

der

Befristung

muss

der

Arbeitnehmer

seine

Arbeitsleistung

anbieten,

da

er

sonst

keinen

Lohnanspruch aus Annahmeverzug hat!).

Folgen bei Klagefristversäumung Gesetzliche Fiktion, dass Kündigung von Anfang an rechtswirksam war, § 7 KSchG Zulassung verspäteter Klagen War ein Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung trotz Anwendung aller gebotenen Sorgfalt nicht in der Lage, innerhalt der obigen Fristen die Klage zu erheben, so ist auf seinen Antrag die Klage nachträglich zuzulassen. Der Antrag ist nur innerhalb von zwei Wochen nach Behebung des Hindernisses zulässig.

Meldepflicht Bundesagentur für Arbeit

Weiterhin muß sich der Arbeitnehmer unverzüglich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden, üblicherweise binnen 3 Tagen. Wenn der Beendigungszeitpunkt noch weit entfernt ist, reicht es aus, wenn die Arbeitssuchendmeldung spätestens drei Monate vor Beendigung erfolgt. Sonst droht eine Sperrfrist.
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Wo gibt es Fristen ? Fristen gibt es im Wesentlichen in zwei Bereichen, so

Fristen, die bereits während des

laufenden Arbeitsverhältnissen

beachtet werden müssen,

Fristen im Zusammenhang mit der

Kündigung, der Befristung und der

Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

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Während des Arbeitsverhältnisses: Ausschlussfristen

Die

wohl

wichtigsten

Fristen

während

der

Dauer

des

Arbeitsverhältnisses sind sogenannte Ausschlussfristen.

Aufgrund einer Regelung im Arbeitsvertrag, eines anzuwendenden Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung müssen Ansprüche des Arbeitnehmers (wie auch des Arbeitgebers) üblicherweise innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. Diese Klausel sehen meist vor, daß sehr viel kürzere Fristen gelten; so kann es sein, daß Ansprüche bei geltenden Tarifverträgen schon binnen eines Monats ab Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden müssen und etwaig binnen eines weiteren Monats Klage zum Arbeitsgericht erhoben werden muß. Wenn eine entsprechende Frist nur im Arbeitsvertrag enthalten ist, müssen die Fristen - sowohl für die schriftliche Geltendmachung als auch für die Klageerhebung - allerdings mindestens drei Monate betragen.

Kann man abgelaufene Fristen “retten”?

Gerade die in Arbeitsverträgen enthaltenen Verfallklauseln sollten einer kritischen Überprüfung unterzogen werden. Die Rechtsprechung ist hier sehr arbeitnehmerfreundlich, so dass viele verwendete Klauseln rechtsunwirksam sind; die Klausel wird sodann gestrichen, so daß die Möglichkeit bestehen kann, sämtliche Ansprüche rückwirkend innerhalb der Verjährungsfrist geltend zu machen. Selbst wenn die Arbeitsverträge Ausschlussfristen enthalten, gelten diese Fristen zwingend nicht für alle Ansprüche bis zur Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes!

Unwirksamkeit von Ausschlussfristen

Ob Klauseln unwirksam sind, kann hier nicht pauschal beantwortet werden, denn hier kommt es auf den Gesamtzusammenhang im Arbeitsvertrag, aber auch jedes einzelne Wort der Klausel an. Sie sollten hier anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Folgen einer wirksamen Ausschlussfrist

Je nach Formulierung der Klausel können insbesondere neben Lohn- und Gehaltsansprüchen Ihre Überstundenansprüche, Urlaubsgeld und Ihre Ansprüche auf Bezahlung des Urlaubs, Rückzahlung von Darlehen u.ä. entfallen. Fazit: Sie sollten in jedem Fall Ihren Arbeitsvertrag kontrollieren, ob hier Ausschlußfristen enthalten sind und diese möglichst beachten. Sie sollten die Klauseln durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen, da viele Klauseln unwirksam sind. Hier kann sich ohne weiteres ergeben, daß Ihnen noch Ansprüche zustehen. Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Stolperfallen im

Arbeitsrecht

arbeitsrecht, kündigung, abmahnung, fachanwalt für familienrecht, Scheidung